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   LG Aachen, 05.06.2012 - 8 O 63/11   

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LG Aachen, 05.06.2012 - 8 O 63/11 (https://dejure.org/2012,63180)
LG Aachen, Entscheidung vom 05.06.2012 - 8 O 63/11 (https://dejure.org/2012,63180)
LG Aachen, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 8 O 63/11 (https://dejure.org/2012,63180)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 18.01.1990 - 1 U 68/89

    Möglichkeit der Aufrechnung gegen Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen

    Auszug aus LG Aachen, 05.06.2012 - 8 O 63/11
    Verbotene Eigenmacht kann zwar im Einzelfall auch ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung begründen und in einem solchen Fall wäre der erforderliche unmittelbare Zusammenhang mit einer unerlaubten Handlung gegeben (vgl. hierzu: OLG Köln, Urt. v. 18.01.1990, Az.: 1 U 68/89 - zitiert nach juris).
  • KG, 15.02.2002 - 9 U 960/00

    Besitzverhältnisse an Werkzeugen auf einer Baustelle

    Auszug aus LG Aachen, 05.06.2012 - 8 O 63/11
    Für die Voraussetzung eines solchen Schadensersatzanspruchs gemäß §§ 823 ff. BGB ist nach allgemeinen Grundsätzen aber der Anspruchsteller darlegungs- und beweispflichtig (vgl. KG Berlin, Urt. v. 15.02.2002, Az.: 9 U 960/00 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 01.09.2021 - 22 U 171/18

    Kalte Räumung; rechtliches Gehör; eigene Sachprüfung von Vorbringen durch den

    Als die Kläger aus diesem Kostenfestsetzungsbeschluss die Zwangsvollstreckung betrieben, erhob die Beklagte unter dem 07.02.2011 Vollstreckungsgegenklage zum Landgericht Aachen (8 O 63/11 = 22 U 125/12 OLG Köln = V ZR 322/13 Bundesgerichtshof) und beantragte, die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 03.01.2011 (8 O 425/10) für unzulässig zu erklären (GA Bl. 39 ff.).

    Mit Urteil vom 05.06.2012 (8 O 63/11) stellte das Landgericht Aachen die Erledigung der Hauptsache hinsichtlich der Klage fest und wies die Widerklage ab.

    Letzteres allerdings ist nach Aktenlage zumindest teilweise der Fall, weil die Beklagte ihre Forderung bereits teilweise durch Aufrechnung im Verfahren 8 O 63/11 LG Aachen = 22 U 125/12 OLG Köln vollstreckt hat, was zur Feststellung der Erledigung des dortigen Rechtsstreits geführt hat.

  • OLG Köln, 17.10.2013 - 22 U 125/12

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber einem Kostenfestsetzungsbeschluss aus

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.06.2012 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 63/11 - wird zurückgewiesen.
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